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Allgemeine Information zur Pflege-WG Arnoldstr. 16


KTC Ambulant betreute Wohngemeinschaft 2. OG
Arnoldstr. 16, 01307 Dresden

Die Pflege-WG Arnoldstr. 16 in Dresden ist eine anbietergestützte ambulant betreute Wohngemeinschaft pflegebedürftiger Menschen. Sie bietet ihren 9 Bewohnern Raum und Möglichkeiten zur selbstbestimmten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - ohne dabei auf Privatsphäre und Eigenständigkeit verzichten zu müssen.

Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer, das er individuell einrichten und in das er sich jederzeit zurückziehen kann. Gleichzeitig besteht aber auch die Möglichkeit, sich mit Anderen auszutauschen, an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen und von gemeinschaftlichen Unterstützungsangeboten zu profitieren.

Eine Pflege-WG ist kein stationäres Pflegeheim mit vorgegebenen Tagesabläufen und Vollversorgung. Vielmehr kümmern sich die Bewohner hier selbst, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, um ihre Belange und unterstützen sich gegenseitig darin, ihr Zusammenleben zu gestalten und den Alltag zu bewältigen. Erhaltene Kompetenzen können so sinnvoll genutzt und der Bedarf an Hilfe von außen verringert werden. Dies trägt zur Stärkung des Selbstwertgefühls bei, fördert die Unabhängigkeit und verbessert die Lebensqualität.

Dort wo es notwendig ist, wird den Bewohnern der Pflege-WG qualifizierte Hilfe geboten. Von der KTC Betreuungs- und Beratungs-GbR wird eine vor Ort tätige Mitarbeiterin als „Präsenzkraft“ gestellt, die sich um die Unterstützung der Bewohner und alle wesentlichen organisatorischen Belange kümmert.
    
Als Träger der Einrichtung ist die KTC Betreuungs- und Beratungs-GbR zuständig für die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Betreuung und Pflege. Dies geschieht in Kooperation mit der „Pflege zu Hause“, einem ambulanten Pflegedienst aus Dresden, der bedarfsweise auch eine 24-Stunden-Betreuung realisieren kann. Grundsätzlich steht es jedem Bewohner aber frei, seinen Pflege- und Betreuungsdienst selbst zu wählen.

Als anbietergestützte Einrichtung untersteht die Pflege-WG Arnoldstr. 16 dem Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz und der Kontrolle durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Zur internen Qualitätssicherung trägt ein Bewohnerrat bei, der unabhängig vom Betreuungs-/Pflegedienst und dem Vermieter die Lebensbedingungen in der WG analysiert und bedarfsweise Anpassungen vorschlägt, bzw. beschließt.

Die Kosten für häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) werden von der Krankenkasse übernommen. Die häusliche Pflege (Grundpflege) wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu einem festgelegten Höchstsatz finanziert. Daneben fallen aber noch weitere monatliche Kosten an, die von den Bewohnern einer Pflege-WG selbst getragen werden müssen. Dazu gehören:

  • Miete + Nebenkosten
  • Haushaltsgeld
  • Eigenanteil Pflege- und Betreuungspauschale
  • WG-Organisation*
  • Individuell vereinbarte Betreuungsleistungen**

*. Vollständige Rückerstattung durch Pflegeversicherung als WG-Zulage nach § 38a SGB XI möglich
** Rückerstattung durch Pflegeversicherung über Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bis 125 € möglich

In der Pflege-WG Arnoldstr. 16 liegen die Gesamtkosten für die Bewohner in etwa auf dem Niveau des Eigenanteils in einem günstigen stationären Pflegeheim. Für Menschen mit geringem Einkommen, die diese Mittel auf Dauer nicht aufbringen können besteht die Möglichkeit, finanzielle Hilfe zur Pflege als zusätzliche Sozialleistung nach §§ 61-66 SGB XII zu beantragen

Bei der Entscheidung für eine Pflege-WG sollten nicht in erster Linie finanzielle Überlegungen eine Rolle spielen. Vielmehr sind es andere Aspekte, die den Fokus auf diese Wohnform lenken:

  • Das Leben in einer überschaubaren Gemeinschaft, das einer drohenden Vereinsamung entgegenwirkt
  • Die Möglichkeit, eigenen Interessen nachzugehen, sich aber auch aktiv an der Gestaltung des Alltags in der Gruppe zu beteiligen
  • Eine individuelle Förderung, die sich an erhaltenen Ressourcen ausrichtet
  • Die Wahrung der Selbstbestimmtheit - wann immer dies möglich ist

Unabhängig vom Pflegegrad oder der zugrundeliegenden Erkrankung sollen die Bewohner der Pflege-WG Arnoldstr. 16 die Möglichkeit haben, dort zeitlebens zu wohnen. Das heißt, dass auch im Falle eines fortschreitenden Krankheitsprozesses und zunehmenden Pflegebedarfs kein Umzug in eine stationäre Einrichtung erforderlich wird. Damit das Zusammenleben möglichst reibungslos funktioniert, müssen neue Bewohner der WG allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine selbständige Mobilität ist, ggf. unter Nutzung von Hilfsmitteln (Rollator, Aktiv-Rollstuhl), auf Wohnungsebene möglich
  • Das Situationsverständnis ist partiell erhalten und eine Kommunikation zumindest eingeschränkt möglich
  • Es besteht keine Weglaufgefahr oder stark ausgeprägte Verhaltensstörung mit aggressiven Durchbrüchen
  • Beim Grundleiden handelt es sich nicht um eine primär psychische Erkrankung
  • Es besteht keine floride Suchterkrankung

Wie bei jeder anderen Form des Zusammenlebens, beispielsweise in einer Familie, treten auch in einer Pflege-WG zuweilen Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte unter den Bewohnern auf. Gegenseitiger Respekt,  Toleranz und Kompromissbereitschaft sind hier von allen Beteiligten gefordert. Denn anders als in einem großen Pflegeheim ist es in einer WG nicht möglich, sich dauerhaft aus dem Weg zu gehen. Das Ziel, sich gemeinschaftlich zu unterstützen erfordert es manchmal auch, sich der Mehrheit unterzuordnen und eigene Vorstellungen und Ansprüche zurückzustellen. Insofern sollte die Selbstbestimmtheit in einer Gemeinschaft immer auch mit sozialer Kompetenz verbunden sein.